Ausfallhonorar

Ich arbeite in einer Bestellpraxis.

Das bedeutet, dass Sie einen Termin mit mir vereinbaren müssen, wenn Sie mich sprechen wollen. Alle Termine werden indivduell reserviert. Fällt ein Termin kurzfristig aus, kann er oft nicht mehr nachbesetzt werden. Das stört nicht nur den Therapieablauf für alle weiteren Patienten, sondern gefährdet gerade auch während Grippewellen das Fortbestehen meiner Praxis. Aus diesem Grund wird in bestimmten Fällen ein Ausfallhonorar nötig.

FAQ

  • Wenn Sie einen Termin weniger als 3 Werktage im voraus absagen müssen und ich den Termin nicht neu vergeben kann. Dabei spielt der Grund für die Terminabsage oder -verschiebung keine Rolle.

  • 3 Werktage vor dem Termin erhalten Sie eine Rechnung über 50 Euro.

    2 Werktage vor dem Termin erhalten Sie eine Rechnung über 70 Euro.

    Ab 24 Stunden vor dem Termin erhalten Sie eine Rechnung über 100 Euro.

  • Falls es mir gelingt, Ihren abgesagten oder verschobenen Termin neu zu vergeben, wird selbstverständlich kein Ausfallhonorar fällig. Sollte ich den Termin allerdings nicht weiter vergeben können, verstehe ich natürlich den Grund, muss jedoch dennoch ein Honorar für den Lohnausfall erheben.

    Bitte kommen Sie dennoch nicht krank in die Praxis, um meine Arbeit und auch andere Patienten zu schützen.

  • Wenn Sie früher als 72 Stunden vor dem Termin absagen müssen und Ihren Termin über den Online-Terminkalender gebucht haben, können Sie ihn darüber entweder absagen oder verschieben. Das ist nicht kostenpflichtig. Ich erhalten dann automatisch eine Email mit der Benachrichtigung über die Terminänderung.

    Wenn Sie weniger als 72 Stunden vor einem Termin absagen müssen, melden Sie sich bitte über Email bei mir, damit ich den Termin zur Buchung freigeben kann und nach einem neuen Termin suchen kann.

    Sollte mir dann gelingen, Ihren Termin kurzfristig weiter zu vermitteln, wird selbstverständlich keine Entschädigung fällig.

  • Ein Ausfallhonorar ist keine Kassenleistung.

    Sollte es notwendig werden, erhalten Sie eine Rechnung mit dem entsprechenden Honorar an Ihre Postadresse zugesandt. Selbstverständlich können Sie den Betrag auch zur nächsten Stunde mitbringen. Kartenbezahlung ist leider nicht möglich.

    Sollten Sie die Zahlung versäumen folgt ein Mahnungsverfahren.